Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Veranstalter

Reno Müller Veranstaltungen GmbH & Co. KG
Bismarckplatz 14
47799 Krefeld
Tel. 02151 – 59 45 35
Fax 02151 – 32 56 36 1
E-Mail: messen@renomueller.de

2. Anmeldung

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt durch Zusendung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Standanmeldung, eventuelle Mitaussteller*innen sind hierbei anzugeben.

3. Zulassung

Nach erfolgter Standanmeldung durch den/die Aussteller*in entscheidet der Veranstalter über die Zulassung. Waren, Dienstleistungen und Mitaussteller*innen gelten nur als zugelassen, wenn diese vollständig im Bewerbungsformular vermerkt sind.
Der Veranstalter ist berechtigt, das Teilnehmerfeld grundsätzlich einzuschränken bzw. einzelnen Ausstellern*innen die Teilnahme zu verweigern.

4. Vertragsauflösung

Eine Aufhebung des Standmietvertrages seitens des Ausstellers führt zu folgenden Kosten:
– Rücktritt bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn 25 % der vereinbarten Standgebühr
– Rücktritt bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Standgebühr
– Rücktritt bei weniger als zwei Monaten vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Standgebühr

5. Konkurrenzausschluss

Konkurrenzlosigkeit darf nicht erwartet werden. Eine Begrenzung der Anzahl von direkten Mitbewerbern*innen erfolgt nur, wenn dies dem Erfolg der Veranstaltung dient. Der Veranstalter bemüht sich, durch die entsprechende Auswahl der Aussteller den Erfolg aller Teilnehmer*innen zu sichern.

6. Standänderung

Ohne Genehmigung des Veranstalters darf der/die Aussteller*in seinen/ihren Stand weder tauschen, teilen, verlegen noch Dritten überlassen. Eine Änderung der angebotenen Waren oder Dienstleistungen über die Angaben im Bewerbungsformular hinaus bedarf der Zustimmung des Veranstalters.

7. Höhere Gewalt / Besondere Veränderungen

Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder anderer von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, die Veranstaltung abzusagen, zu verlegen oder durch Änderung des Beginns bzw. Endes zu verkürzen, so erwachsen dem Veranstalter und dem/der Aussteller*in hieraus keine gegenseitigen Schadenersatzansprüche.
Muss die Absage im Zeitraum von 60 Kalendertagen bis 30 Kalendertagen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen, so beträgt der Kostenbeitrag der Aussteller 25 % der vereinbarten Standmiete.
Bei Absage im Zeitraum von 29 Kalendertagen bis zum Tag vor Beginn der Veranstaltung beträgt der Kostenbeitrag 50 % der vereinbarten Standmiete.
Bei Absage und Unterbrechung während der Veranstaltungszeit tritt keine Ermäßigung der vereinbarten Standmiete ein.

8. Gewährleistung

Reklamationen in Bezug auf die Ausstellungsfläche sind dem Veranstalter unverzüglich bei Beginn des Standaufbaus mitzuteilen.
Spätere Reklamationen führen nicht zu Ersatzansprüchen gegen den Veranstalter.

9. Haftung

Für Personen- oder Sachschäden auf dem Veranstaltungsgelände sowie für Schäden an den Waren des Ausstellers wird keine Haftung durch den Veranstalter übernommen.
Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Brand- und Hagelschäden bzw. für herabfallende Äste.

10. Bewachung

Der Veranstalter sorgt für eine Nachtbewachung am Tag vor Veranstaltungsbeginn sowie in den Nächten der Veranstaltung.
Eine Haftung für beschädigte sowie entwendete Waren wird vom Veranstalter ausdrücklich nicht übernommen.

11. Standaufbau und Standabbau

Voraussetzung für den Bezug des Standplatzes ist die vollständige Bezahlung der Standmiete.
Die in den allgemeinen Informationen genannten Auf- und Abbauzeiten sind einzuhalten, ein Abbau der Stände vor dem Ende der Veranstaltung ist nicht gestattet.

12. Anschlüsse

Für die vom Aussteller*in gewünschten Anschlüsse für Strom und Wasser werden pauschale Beträge berechnet unabhängig vom Verbrauch.

13. Reinigung

Die Reinigung der Stände und Mitnahme des Mülls obliegt den Ausstellern.
Sollte Müll hinterlassen werden, so werden die Kosten für die Entsorgung pauschal mit € 50,- in Rechnung gestellt.

 14. Die Teilnehmer/Besucher erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet, veröffentlicht und gewerblich genutzt werden dürfen.

15. Werbung

Werbematerialausgabe und die Ansprache der Besucher*innen durch fachkundiges Standpersonal sind in unmittelbarer Nähe des Standes gestattet. Das Verteilen von Werbematerial im weiteren Veranstaltungsgelände sowie die Anbringung von Prospekten an Kraftfahrzeugen im Bereich der Besucherparkplätze ist nicht gestattet.

16. Datenschutz

Der Veranstalter ist berechtigt, firmenbezogene Angaben wie Name, Adresse etc. in der Veranstalterhomepage sowie einem Ausstellerverzeichnis zu veröffentlichen. Daten zur Kontaktaufnahme dürfen an potentielle Kunden weitergegeben werden.

17. Gerichtsstand

Krefeld ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Der Gerichtsstand Krefeld wird auch für den Fall vereinbart, dass Ansprüche im Rahmen des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

18. Ansprüche gegen den Veranstalter

Ansprüche gegen den Veranstalter müssen spätestens sieben Tage nach Veranstaltungsende schriftlich vorliegen, spätere Ansprüche gelten als verwirkt.

19. Schlussbestimmungen

Vorstehende Bedingungen gelten als wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderungen einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

20. Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen unserer Veranstaltungen behalten wir uns vor, Bild- und Tonaufnahmen zu Zwecken der PR- und Öffentlichkeitsarbeit zu erstellen, zu verarbeiten und zu verbreiten. Diese werden zur Darstellung unserer Aktivitäten und zur Berichterstattung auf unserer Website und in Social-Media Kanälen sowie in Printmedien veröffentlicht. Sie werden zudem an Presse, Medien und Auftragsverarbeiter weitergegeben.